Ihr Kfz-Gutachter in Hannover, Braunschweig und Hildesheim steht Ihnen zur Seite

Als qualifizierte und kompetente Kfz-Sachverständige sind wir für Sie da

  • Besichtigung am selben Tag

  • 100% frei & unabhängig

  • Vor-Ort-Service inklusive

Freies, unabhängiges und kompetentes Kfz-Sachverständigenbüro mit langjähriger Erfahrung

Sie haben das Recht, uns als freie und unabhängige Kfz-Gutachter zu beauftragen, wenn Sie unverschuldet Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind! Denn für eine korrekte Schadenregulierung wird im Haftpflichtschadenfall ein vollständiges Gutachten verlangt.

Folglich kann ohne ein vollständiges Gutachten kein Schaden reguliert werden! Dementsprechend sind unsere Unfallgutachter im Kreis Hannover, Braunschweig und Hildesheim für Sie unterwegs. So kann eine schnelle Schadenregulierung gewährleistet werden.

Zudem sind wir für keine Versicherung tätig und wickeln den Schaden zu 100% in Ihrem Sinne ab. Dadurch können wir uns als freie und unabhängige Regionale Kfz Gutachter bezeichnen. Als Geschädigter müssen Sie auch nicht in Vorleistung treten, da unsere Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Letztlich wickeln wir Ihren Schadenfall mit höchster Sorgfalt und Erfolgversprechend ab.

Unsere
Leistungen
helfen Ihnen
weiter

  • Schadengutachten

  • Fahrzeugbewertungen

  • Beweissicherungsgutachten

  • Reparaturbestätigungen

Was tun bei einem Unfall? Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im Inland oder Ausland: Ein Unfall ist eine heikle Angelegenheit und mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger können Sie sich durch das richtige Verhalten ersparen. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Tipps und Infos zusammengestellt.

Zuerst sollten alle für die Abwicklung notwendigen Beweise und Infos an der Unfallstelle festgehalten werden – unabhängig von der Schuldfrage und dem Land, in dem der Verkehrsunfall passiert ist.

Beachten Sie:

  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge.
  • Machen Sie Übersichtsfotos und auch Detailfotos des Unfallschadens.
  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
  • Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie zum z.B. Unfallflucht, Alkohol oder Drogen und bei unklaren Sachlage sollte die Polizei verständigt werden.

Notieren Sie:

  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Namen, Anschriften und Kontaktdaten der Beteiligten
  • Versicherungsgesellschaften der Beteiligten (sind diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern)
  • Namen, Anschriften und Kontaktdaten von Zeugen

FAQ — Nach einem Verkehrsunfall ist eine präzise und sorgfältige Beurteilung des Fahrzeugschaden entscheidend

Was ist ein Schadengutachten?

Das Schadengutachten ist das Standardprodukt bei Unfallschäden an Fahrzeugen. Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln wir alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Schadengutachten dienen zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Unfall nicht selbst verschuldet:
Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Ausnahme: Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 750€)

Unfall selbst verschuldet:
Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt, sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.

Warum reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion, er ist nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich und dient nicht zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Aus diesen Gründen ist es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche immer sicherer, ein unabhängiges und qualifiziertes Kfz Gutachten erstellen zu lassen.

Wo wird das Fahrzeug besichtigt?

Ihr Fahrzeug kann in der Autowerkstatt, bei Ihnen zu Hause oder an einem sonstigen Standort Ihrer Wahl besichtigt werden. Sie haben Sie die freie Auswahl. Wir richten uns ganz nach Ihnen!

Was wird bei der Besichtigung benötigt?

Für die Erstellung eines Schadengutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.

Sie hatten einen Unfall? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kfz-Sachverständiger
Önder Cangal
Neue Wiesen 2
30900 Wedemark

Mobil +49 174 8585860
Telefon +49 5130 9746020
E-Mail info@sv-co.de

Ein Anruf genügt,
um Klarheit zu schaffen!

05130-9746020info@sv-co.de